Covid-19: Neuerungen ab März 2021

Da sich die Regelungen nach der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Harburg richten, der sich ständig ändert, können wir keine verbindlichen eigenen Regeln festlegen, die auch Bestand haben.

Erlaubt ist draußen, was die Behörden (Land Niedersachsen und Landkreis Harburg) vorgeben:

Landkreis Harburg:
https://www.landkreis-harburg.de/corona -> „Regeln und FAQ“

Land Niedersachsen:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus

Derzeit (26.03.2021) gilt:
Entweder 1 Haushalt mit einer weiteren Person bei einem Inzidenzwert im Landkreis Harburg von über 100 oder
maximal 2 Haushalte mit insgesamt nicht mehr als 5 Personen bei einem Inzidenzwert im Landkreis Harburg von unter 100.

Jede Sportausübung erfolgt in eigener Verantwortung der Einzelsportler und nicht in den Räumen des Schützenhauses.

Da wir für das Schützenhaus kein dauerhaft geeignetes Hygienekonzept haben, dass den Vorgaben genügt (Zitat: „Das gemeinsames Sporttreiben mehrerer Individualsportler bzw. mehrerer Paare in einer Sportanlage ist vor dem Hintergrund der damit verbundenen Gefahren allenfalls bei sehr großen Abständen – wie beispielsweise in einer Tennishalle (Platzbedarf je Paar 572 Quadratmeter) – denkbar.“), bleibt das Schießen in den Räumen des Schützenhauses leider weiterhin untersagt.

Dies gilt grundsätzlich auch für Einzelschützen im Innenbereich, da es keine geeignete Zutrittsregelung (Schlüsselvergabe) gibt.