Wiederladen – Delaborieren von Fabrikmunition

Darf ein Wiederlader mit einer gültigen Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) – „Pulverschein“ defekte Fabrikmunition zum Zwecke der Vernichtung des Nitropulvers delaborieren?

Konkretes Beispiel: Eine in einer Munitionsfabrik hergestellte Patrone (Fabrikmunition) hat ein defektes oder fehlerhaft eingebautes Zündhütchen, das nicht zündet und daher die Treibladung in der Hülse nicht entzünden kann. Wie und von wem muss diese Patrone entsorgt werden? (Achtung, ggf. kann die Patrone noch nachzünden, also Vorsicht!)

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